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| ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN GÜLTIG AB 1. JANUAR 2006 Die L.G.. Handeldu. Reparatur GesmbH, (nachstehend "Unioncar" genannt) vermietet Ihnen ein Fahrzeug
auf der Grundlage dieser Allgemeinen Mietbedingungen, wobei auch die in
dem von Ihnen unterzeichneten Mietvertrag enthaltenen Informationen und
Bedingungen mit eingeschlossen sind. Durch die Anmietung erkennen Sie
die Bedingungen des Mietvertrages und die Allgemeinen Mietbedingungen
an und versichern, dass Sie diese genau beachten werden. 2. ZUGELASSENE FAHRER 2.1. wenn Sie selbst oder andere Fahrer zum Zeitpunkt und am Ort der Anmietung die von Unioncar bezüglich Lebensalter und Besitz eines gültigen Führerscheins gestellten Mindestbedingungen bzw. sonstige, zum Zeit- punkt und am Ort der Anmietung geltende Mindestbedingungen, die Ihnen vor bzw. bei Mietbeginn mitgeteilt wurden, nicht erfüllen; 2.2. wenn Sie selbst oder andere Fahrer übermüdet
sind oder unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder sonstigen
legalen oder illegalen Substanzen stehen, die Bewusstsein oder Reaktionsfähigkeit
beeinträchtigen. 3.1. Unioncar stellt Ihnen einen Mietwagen in einem guten Gesamt- und Betriebs- zustand, komplett mit allen erforderlichen Dokumenten, Teilen und Zubehör. 3.2. Sie verpflichten sich, Unioncar den Mietwagen, abgesehen
von normalem Verschleiß, in demselben Zustand, in welchem er angemietet
wurde, zusammen mit denselben Dokumenten, Teilen und demselben Zubehör
zurückzugeben und zwar an dem Ort, an dem Datum und zu der Uhrzeit,
welche im Mietvertrag/in der Mietbestätigung angegeben sind. 3.6. Sie erkennen an, dass Unioncar berechtigt ist, Ihnen eine angemessene Zusatzgebühr zu berechnen, falls der Mietwagen bei Rückgabe einer Reinigung bedarf, welche den Umfang der Standardreinigung übersteigt. 3.7. Unioncar bleibt es jederzeit vorbehalten, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund (z.B. gegen Sie eingeleitetes Insolvenzverfahren) fristlos zu kündigen und das Fahrzeug selbst oder durch Dritte auf Ihre Kosten wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt ebenso, wenn die Mietbedingungen, wenn auch nur in Teilen, nicht eingehalten werden. Die fristlose Kündigung führt zum sofortigen Verlust der Haftungsbeschränkungen und des Haftungsausschlusses, des Diebstahl- und Personenschutzes. 4. IHRE HAFTUNG BEI VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DES MIET- WAGENS 4.1. Soweit Sie keine in Abschnitt 4(4.2.) aufgeführten
optionalen Leistungen in Anspruch genommen haben, aufgrund derer Abzüge
vorzunehmen sind, haften Sie Unioncar gegenüber während der
Mietzeit für sämtliche Kosten und Verluste, die Unioncar durch
Verlust, Beschädigung oder Dieb- stahl des Mietwagens, seiner Teile
oder seines Zubehörs entstehen. Ihre Haftung erstreckt sich unter
anderem auf Reparaturkosten, Wertverlust des Mietwagens, entgangene Mieteinnahmen,
Abschlepp- und Stand- gebühren sowie eine Verwaltungsgebühr,
welche unsere Kosten aus der Bearbeitung eines Anspruchs abdeckt, der
sich auf eine Beschädigung des Mietwagens gründet, es sei denn,
die Verantwortung für die Beschädigung liegt bei Unioncar selbst
bzw. bei einem Dritten, wenn dies von dem Dritten oder seinem Versicherer
so festgestellt wurde. 5. VERBOTENE NUTZUNG DES MIETWAGENS 5.1. Sie dürfen den Mietwagen zu den in Abschnitt
5 und Abschnitt 2 genannten Bedingungen fahren, wobei Sie stets verpflichtet
sind, ihn in verantwortungsvoller Weise zu nutzen. Sollten Sie diese Bedingungen
nicht einhalten, haften Sie Unioncar für alle Verbindlichkeiten oder
Verluste, die Unioncar entstehen, bzw. für alle Schäden oder
angemessenen Ausgaben, die Unioncar erleidet oder tätigt, sofern
diese darauf zurückzuführen sind, dass Sie gegen diesen Vertrag
verstoßen haben. Darüber hinaus können Sie so den Schutz
der von Ihnen abgeschlossenen Versicherung verlieren. 5.2. Auch wenn Sie den Mietwagen nicht benutzen, müssen
Sie auf ihn Acht geben und sicherstellen, dass er verschlossen, gesichert
und an einem sicheren Platz abgestellt ist; sofern der Mietwagen mit einer
Diebstahlsicherung ausgestattet ist, müssen Sie diese einstellen
und benutzen. Wenn der Mietwagen nicht besetzt ist, müssen herausnehmbare
Radios und/oder Radio-Bedienelemente sowie mobile Navigationsgeräte
herausgenommen und sicher verwahrt werden. Sicherheitsgurte, Kindersitze
und sonstige Kindersicherungen sind stets zu benutzen. |
6.1. Sie schulden ein Mietentgelt in Höhe der gesondert
vereinbarten Mietgebühren; mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung
schulden Sie ein Entgelt in Höhe des jeweils gültigen von Unioncar
veröffentlichten Tarifes. Die Forderungen von Unioncar aus Mietgebühren
sind jeweils sofort zur Zahlung fällig; im Fall des Zahlungsverzuges
verpflichten Sie sich zur Bezahlung von Verzugszinsen in Höhe von
6% p.a. über dem jeweiligen 3-Monats Euribor; weiters schulden Sie
Unioncar den Ersatz der aus dem Verzug resultierenden Spesen, insbesondere
der Mahnspesen, inklusive der Kosten für die außergerichtliche
Verfolgung des Anspruches durch Inkassobüros und/oder einen Rechtsanwalt
sowie aller anderen notwendigen Maßnahmen. 6.2. Sie und jegliche Person, der die Mietgebühren mit Einwilligung von Unioncar gemäß Ihrer Anweisung direkt in Rechnung zu stellen sind, haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Mietgebühren. Wenn Sie die Anweisung geben, die Mietgebühren einer anderen Person in Rechnung zu stellen, so erklären Sie damit, zu dieser Anweisung ermächtigt zu sein.
7.1. Bei jedem aufgrund dieses Vertrags geschlossenen Mietvertrag spiegeln die im Mietvertrag angegebenen Mietgebühren Ihre Nutzung des Mietwagens entsprechend der zu Beginn des Mietvertrags getroffenen Vereinbarung wider. Dazu gehören die Grundmietgebühr, zusätzliche obligatorische Gebühren und gegebenenfalls Gebühren für optionale Leistungen und Zusatzleistungen, die zum Zeitpunkt der Reservierung oder Anmietung gewählt wurden, sowie die darauf entfallenden Steuern zum dann geltenden Steuersatz. 7.2. Die Grundmietgebühr deckt grundsätzlich die Mindestmiete für einen Miettag (24 Stunden ab Mietbeginn) ab und schließt die bei Vertragsunterzeichnung gewählte Versicherung und alle anderen im Mietvertrag angegebenen Leistungen ein. Pauschalmieten mit einer anderen Mindestmietdauer sind möglich. 7.3. An bestimmten Vermietstationen können zusätzliche obligatorische Gebühren anfallen, unter anderem eine Zulassungsgebühr, sie entfällt auf Ihren Anteil aller vorgeschriebenen Gebühren, die Unioncar für die Zulassung des Mietwagens zahlen muss, eine standortspezifische Servicegebühr (z.B. Flughafengebühr/Airport Fee), sie reflektiert die Mehrkosten für die Anmietung bei bestimmten Vermietstationen, sowie eine Zusatzgebühr für junge Fahrer, sie kann fällig werden, wenn Sie oder ein zusätzlicher Fahrer jünger als 25 Jahre sind bzw. ist. 7.4. Neben den im Mietvertrag aufgeführten Gebühren
können zusätzliche Gebühren anfallen, die sich aus Ihrer
Nutzung des Mietwagens während der Mietzeit ergeben und unter anderem
Verlust oder Beschädigung des Mietwagens, eine Servicegebühr
für Auftanken, eine Gebühr für verspätete Rückgabe,
Gebühren für zusätzliche Fahrer, Zusatzreinigungsgebühren
sowie Mautgebühren, Bußgelder oder sonstige Gebühren umfassen,
die wegen Verstoßes gegen Verkehrs- oder Parkvorschriften während
der Mietzeit entstehen (einschließlich einer angemessenen Verwaltungsgebühr
gemäß Abschnitt 13(13.2.)).
8.1. Der Mietwagen wird Ihnen mit vollem Kraftstofftank zur Verfügung gestellt. Wenn Sie den Mietwagen nicht voll getankt zurückgeben, müssen Sie eine Auftankservicegebühr entrichten, wobei sich die Kosten für den Kraftstoff sowie den Auftankservice nach den bei Unioncar angegebenen Tarifen richten.
Unioncar haftet weder Ihnen gegenüber noch gegenüber zugelassenen Fahrern oder gegenüber Insassen für Verlust oder Beschädigung während der Mietzeit oder danach im Mietwagen zurückgelassener persönlicher Gegenstände. Sie allein tragen die Verantwortung für Ihre persönlichen Gegenstände.
10.1. Unioncar ist rechtlich verpflichtet, für eine
allgemeine Haftpflichtversicherung zu sorgen. Dieser Versicherungsschutz
ist in der Grundmietgebühr enthalten.
11.1. Soweit möglich sind Sie verpflichtet, den Mietwagen
betreffende Verkehrsunfälle, Verluste, Beschädigungen oder Diebstähle
unverzüglich der Polizei und Unioncar zu melden.
12.1. Vorbehaltlich Abschnitt 12.2. haftet Unioncar weder
Ihnen noch Dritten gegenüber für Verluste oder Schäden,
die im Zusammenhang mit der Fahrzeuganmietung entstehen, es sei denn,
diese beruhen auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits oder einer
sonstigen Verletzung dieses Vertrags durch Unioncar. Unioncar haftet nicht
für mittelbare oder unvorhersehbare Verluste, Schäden oder Folgeschäden
einschließlich entgangenem Gewinn oder entgangenen Möglichkeiten
jeglicher Art.
13.1. Sie kommen in vollem Umfang für alle während
des Mietverhältnisses anfallenden Mautgebühren, Parkgebühren
und Bußgelder oder anderen Folgen des Verstoßes gegen Verkehrsregeln
(einschließlich Staugebühren), Vorschriften oder Verboten oder
sonstigen Gesetzen oder Verordnungen auf.
14.1. Durch den Abschluss dieses Mietvertrages erklären Sie sich mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Angaben durch uns in Verbindung mit diesem Mietvertrag für die zwecke unserer berechtigten Interessen einverstanden, einschließlich statistische Auswertung, Bonitätskontrolle und Schutz unseres Vermögens. Wenn Sie diesen Mietvertrag verletzen, können Ihre personenbezogenen Daten dementsprechend Dritten offen gelegt oder weitergeleitet werden, soweit dies erforderlich ist, um Ansprüche zu verfolgen oder uns entstehende Vermögensschäden zu verhindern.
Sollte eine Bestimmung dieses Mietvertrages gemäß geltendem Recht (vollständig oder teilweise) ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar werden, so gilt diese Bestimmung bzw. dieser Teil einer Bestimmung insoweit nicht als Teil dieses Mietvertrages; die übrigen Bestimmungen dieses Mietvertrages bleiben jedoch vollständig in Kraft.
Unser Ziel ist es, Streitigkeiten stets gütlich beizulegen.
Sollte dies nicht möglich sein gilt österreichisches Recht als
vereinbart und Sie unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit
der österreichischen Gerichte.
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